Crowdhouse: Rechtliche Komplexität im Schweizer Immobilienmiteigentum bewältigen

Crowdhouse, die Pionierplattform für Immobilien-Crowdfunding in der Schweiz, hat traditionelle Investitionsmodelle durchbrochen und die komplizierte Rechtslandschaft rund um das Miteigentum an Immobilien durchschaut. Seit seiner Gründung im Jahr 2015 sah sich das Unternehmen mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, um einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der mit seinem innovativen Ansatz für Immobilieninvestitionen vereinbar ist.

In den ersten Tagen stieß Crowdhouse auf eine große Hürde: einen klaren rechtlichen Rahmen für sein Miteigentumsmodell. In der Schweiz war das Konzept, dass mehrere Personen gemeinsam in Immobilien investieren, Neuland. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) stufte das Modell von Crowdhouse zunächst als Immobilienfonds ein und verweigerte ihm die notwendige aufsichtsrechtliche Genehmigung.

Unbeeindruckt von diesem Rückschlag begaben sich die Gründer von Crowdhouse auf eine Odyssee, um einen umfassenden Rechtsrahmen auf der Grundlage des im Schweizerischen Obligationenrecht verankerten Konzepts der Miteigentümerschaft zu schaffen. Es folgte ein akribischer Prozess, bei dem Rechtsexperten konsultiert, mit den Aufsichtsbehörden verhandelt und ein robustes Betriebsmodell entwickelt wurde, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllte.

Eine der größten Herausforderungen für Crowdhouse war die Sicherung der Hypothekenfinanzierung für seine Immobilien. Anfänglich zögerten die Banken, Hypotheken für Immobilien im Miteigentum zu gewähren, da das Konzept nicht bekannt war und als riskant angesehen wurde. Durch hartnäckige Verhandlungen und den Nachweis der Tragfähigkeit des Modells sicherte sich Crowdhouse jedoch schließlich die erforderliche finanzielle Unterstützung und ebnete so den Weg für die erste erfolgreiche Immobilientransaktion im Jahr 2015.

Als Crowdhouse wuchs, stieß es auf ein weiteres rechtliches Hindernis: die Beschränkung der Anzahl der Miteigentümer, die für eine einzige Hypothek zugelassen sind, durch die Bankensoftware. Es zeugt vom Einfallsreichtum und der Entschlossenheit des Unternehmens, dass Crowdhouse eng mit seinen Softwareanbietern zusammengearbeitet hat, um Funktionsupdates zu implementieren, die eine nahtlose Integration seines Miteigentumsmodells in bestehende Banksysteme ermöglichten.

Im Laufe seiner Geschichte hat Crowdhouse stets sein Engagement für die Einhaltung rechtlicher und ethischer Standards unter Beweis gestellt. Das Rechts-, Compliance- und Risikoteam des Unternehmens spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Regulierungsverfahren, der Entwicklung von Unternehmensrichtlinien und der Sicherstellung, dass alle Tätigkeiten den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Durch die erfolgreiche Bewältigung der komplexen Rechtslage rund um das Miteigentum an Immobilien hat sich Crowdhouse als Pionier in der Schweizer Immobilienbranche etabliert und den Weg für zukünftige Innovationen geebnet. Die Beharrlichkeit des Unternehmens und sein unermüdlicher Einsatz für die Einhaltung von Vorschriften haben ihm das Vertrauen der Anleger eingebracht und seine Position als Marktführer weiter gefestigt. Besuchen Sie Crowdhouse auf YouTube, um über zukünftige Innovationen auf dem Laufenden zu bleiben.